Vor Ort
- Die in der Bibliothek vorhandenen Werke können zur Benutzung persönlich oder über eine bestellende Institution außerhalb der Bibliothek ausgeliehen werden. Ausnahmen sind in der Benutzungsordnung aufgeführt (Punkt 6.1.).
- Angaben zu den Leihfristen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Benutzungsordnung (Punkt 6.2. ff.).
- Vorbestellungen für die Ausleihe von Medien sind gegen Entrichtung einer Gebühr von 1,00 Euro pro Medium möglich. Für Mitglieder des DZVhÄ und alle Studierenden an Universitäten/Hochschulen ist dieser Service kostenfrei.
Fernleihe
- Bücher, die nicht älter als 50 Jahre sind, können über die allgemeine Fernleihe bei uns entliehen werden. Bitte vermerken Sie auf dem dafür erforderlichen Fernleihschein unser Bibliothekssigel (H 260).
- Unsere ausleihbaren Neuerwerbungen sind teilweise im GVK (Gemeinsamer Verbundskatalog) nachgewiesen und über www.gbv.de recherchierbar.
- Fernleihaufträge nimmt für gewöhnlich jede größere öffentliche Bibliothek entgegen.
- Die technische Abwicklung der Verleihung wird von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg vorgenommen.
- Weitere Informationen finden Sie in der Benutzungsordnung.